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Pressemitteilung vom 21. April 2005
Monsanto legt Regeln für den Anbau von gentechnisch verändertem Mais fest:

GUTE FACHLICHE PRAXIS ERMÖGLICHT KOEXISTENZ


Düsseldorf (21. April 2005) – Als erstes Unternehmen in Deutschland hat Monsanto verbindliche Praxisregeln für den Anbau seiner gentechnisch veränderten Maissorten festgelegt und so die Grundlagen für die Koexistenz mit konventionell erzeugtem Mais ermöglicht.

Landwirte, die gentechnisch veränderte, insektenresistente Bt-Maissorten von Monsanto anbauen wollen, müssen sich danach zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen der sogenannten Guten fachlichen Praxis verpflichten.

Wichtigstes Element ist die Einrichtung eines 20 Meter breiten Trennstreifens mit konventionellem Mais um Felder mit gentechnisch veränderten Mais, sofern im Nachbarfeld ebenfalls Mais angebaut wird. Auskreuzungen in benachbarte Maisbestände sollen so vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert werden.

Diese Auflage basiert auf den wissenschaftlichen Ergebnissen des bundesweiten Erprobungsanbaus im letzten Jahr. Dort war bestätigt worden, dass in benachbarten konventionellen Maisbeständen der Kennzeichnungsschwellenwert für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ab einer Entfernung von 20 Metern deutlich unterschritten wird.

Daneben sind die Landwirte zur Einhaltung weiterer Auflagen hinsichtlich Lagerung, Aussaat, Ernte, Transport und Kennzeichnung des GVO-Saat- oder Erntegutes sowie der Gerätereinigung und des Insektenresistenz-Managements verpflichtet.

Auf diese Weise wird eine mögliche Beeinträchtigung benachbarter, konventionell oder ökologisch wirtschaftender Landwirte durch Einträge von GVO praktisch ausgeschlossen: Der breite Maßnahmenkatalog verhindert eine Überschreitung des Schwellenwertes durch GVO, die durch Auskreuzungen, Verschleppungen oder ungewollte Vermischungen in konventionelle Erntepartien gelangen können.

Zudem wird in diesem Jahr erstmals das von Monsanto und dem Getreidehändler Märkische Kraftfutter GmbH entwickelte Modell zur Abnahme von Körnermais greifen. Dieses garantiert konventionell wirtschaftenden Landwirten aus der Nachbarschaft zu Feldern mit Bt-Mais die Abnahme ihrer Körnermaispartien zum üblichen Marktpreis konventioneller Ware und unbesehen möglicher GVO-Einträge.

Mit diesen Maßnahmen kommt Monsanto seiner Verantwortung nach, in Zusammenarbeit mit Landwirten und Getreidehändlern die Grundlagen für eine funktionierende Koexistenz in der Landwirtschaft und ein friedliches Mit- und Nebeneinander der verschiedenen Anbauformen zu setzen.

Dies ist umso wichtiger, als die Bundesregierung die geplante Verordnung zur Guten fachlichen Praxis beim Anbau von GV-Pflanzen bisher nicht vorgelegt hat.

Damit können innovative Landwirte jetzt mit der Aussaat von Monsantos YieldGard ®-Sorten beginnen und die Vorteile der von Monsanto entwickelten Bt-Technologie nutzen.

Die Details zu den Auflagen der Guten fachlichen Praxis für den Anbau von YieldGard ®-Maissorten von Monsanto finden Sie hier.

Monsanto ist ein international tätiges Unternehmen für Agrarprodukte mit Firmensitz in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri. Das Unternehmen ist einer der Weltmarktführer in der Entwicklung und Herstellung von umweltverträglichen Pflanzenschutzmitteln sowie von mit Hilfe moderner Biotechnologie verbessertem Saatgut.

Kontakt:
Dr. Andreas Thierfelder
Director Public & Government Affairs
Vogelsanger Weg 91
40470 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 36 75 –248
Fax: 0211 / 36 75 -333

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