Landwirte setzen gentechnisch veränderte (gv) Pflanzen
weltweit in steigendem Maße in der Praxis ein. In
Europa ist der rechtliche Rahmen sowohl für deren Anbau
als auch für den Import entsprechender Produkte geregelt.
Während es bereits seit nahezu 10 Jahren umfangreiche
Importe in die EU gibt, ist der Anbau derzeit allerdings
nur marginal. Um hier der Landwirtschaft die Wahlfreiheit
zu ermöglichen, ist ein faires Mit- und Nebeneinander
von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch
veränderten Pflanzen von entscheidender Bedeutung.
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsländern
hierzu Leitlinien an die Hand gegeben. Ziel ist es, keine
der Anbauformen zu benachteiligen oder gar auszuschließen.
Auf diesen Leitlinien aufbauend, sind die Mitgliedsstaaten
gefordert, praktikable Maßnahmen zu erarbeiten. Dabei
sind kulturpflanzenspezifische, regionale und betriebliche
Gegebenheiten unter Beachtung des geltenden Gemeinschaftsrechts
zu berücksichtigen. Monsanto unterstützt den damit
gegebenen Impuls für eine Markteinführung von
gv Pflanzen in die europäische Landwirtschaft. Basierend
auf langjährigen Erfahrungen sind wir von der Machbarkeit
der Koexistenz der verschiedenen Anbauformen überzeugt.
Denn Koexistenz ist kein neues Phänomen. Ein verträgliches
Nebeneinander von Sorten ein und derselben Kulturart ist
bereits Realität. Die Landwirtschaft produziert schon
heute Rohstoffe für sehr unterschiedliche Verwendungszwecke
(Brotweizen / Futterweizen; Ölsäure- / Linolsäure-
/ Linolensäure- / Erucasäure-Typen bei den Ölpflanzen;
Futtermais / Körnermais / Gemüsemais etc). Dies
gewährleistet Produktvielfalt und Wahlfreiheit für
den Verbraucher.
Aus dem bisherigen Miteinander bestehen umfangreiche und
jahrzehntelange Erfahrungen mit den "Regeln guter landwirtschaftlicher
Praxis“. Diese können auch in Bezug auf die Koexistenz
ein verträgliches Nebeneinander der verschiedenen landwirtschaftlichen
Anbauformen gewährleisten. Monsanto ist der Überzeugung,
dass die "Regeln guter landwirtschaftlicher Praxis"
betriebsbezogen und kulturartenspezifisch angewendet werden
müssen. Vorschnelle gesetzliche Restriktionen würden
zu Lasten einer tatsächlichen Wahlfreiheit gehen. Gefragt
sind vielmehr praktische Anbauempfehlungen.
Monsanto Deutschland GmbH, Dr. Andreas Thierfelder
Erprobungsanbau 2004 in Deutschland – Zahlen
und Fakten
- Im Jahr 2004 lief in Deutschland im Zeitraum Mai bis
Oktober an 28 Standorten auf insgesamt 300 Hektar ein
Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais
von Monsanto. Die Standorte befanden sich in sieben Bundesländern:
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
- Der angebaute Bt-Mais (MON810) ist mit einer Schädlingsresistenz
gegen den Maiszünsler ausgestattet. Umwelt- und Gesundheitsprüfungen
belegen seine Unbedenklichkeit. Die Maissorte MON810 ist
seit 1998 für den Anbau und die Verwendung als Lebens-
und Futtermittel in der EU zugelassen.
- Im Rahmen des Erprobungsanbaus sollten mögliche
Einträge gentechnisch veränderter Bestandteile
in Erntepartien von angrenzenden konventionellen Maisbeständen
gemessen werden.
- Auf der Basis der zu ermittelten Daten sollen verlässliche
Regeln für eine Koexistenz im Maisanbau mit und ohne
Gentechnik in Deutschland entwickelt werden.
- Die nun vorliegenden Ergebnisse für Silomais,
haben gezeigt, dass Koexistenz beim Anbau von gentechnisch
verändertem und konventionellem Mais in Deutschland
machbar ist. Damit wurden bereits vorliegende wissenschaftliche
Erkenntnisse aus Spanien, Frankreich und Deutschland im
kommerziellen Maßstab bestätigt. Die Ergebnisse für Körnermais stehen noch aus.
- Der Anteil von GVO-Spuren in Ernteproben unmittelbar
angrenzender konventionellen Maisbestände nahm mit
wachsender Distanz zum Bt-Mais rapide ab. Wesentliche
GVO-Einträge (über 0,9 Prozent) wurden vornehmlich
innerhalb eines unmittelbar an den Bt-Mais angrenzenden,
10 Meter breiten Streifens festgestellt. Ernteproben aus
größerer Distanz (20-30 oder 50-60 Meter) wiesen
in der Regel geringere GVO-Spuren auf.
Empfehlungen für den Anbau
- Maisanbauer in Deutschland sollten bei ihrer Anbauplanung
davon ausgehen, dass Erntepartien von konventionellem
Mais, die aus einem unmittelbar an ein Bt-Maisfeld angrenzenden,
10 Meter breiten Randstreifen stammen, als gentechnisch
verändert zu kennzeichnen wären. Bei größeren
Distanzen kann man mit einem GVO-Gehalt unterhalb des
Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 Prozent rechnen.
- Bei größeren konventionellen Maisflächen
kommt dem GVO-Gehalt des Randstreifens in Bezug auf eine
Kennzeichnung keine Bedeutung zu; bei Erntepartien solcher
Flächen ist generell nicht mit einer Kennzeichnungspflicht
zu rechnen.
- Landwirten, die zukünftig gv-Mais direkt neben
konventionellem Mais anbauen wollen, kann daher empfohlen
werden, bei der Anlage ihrer Felder um die Flächen
mit gv-Mais herum einen Trennstreifen mit konventionellem
Mais von 20 Metern Breite anzulegen. Dadurch kann eine
wesentliche Beeinträchtigung eines Nachbarn durch
Einträge in die benachbarte Erntepartie und eine
damit eintretende Kennzeichnungspflicht vermieden werden.
- Bei größeren konventionellen Maisflächen
kann – nach Absprache der Nachbarn – der gv-Mais
sogar direkt angrenzend ohne Trennstreifen angebaut werden,
ohne dass es zu einer Überschreitung des Kennzeichnungs¬schwellenwertes
der betreffenden Erntepartie kommt.
- Verbraucher und Landwirte können sich auf der Website
www.erprobungsanbau.de
über die Grundlagen, Ziele und vorläufigen Ergebnisse
des Erprobungsanbaus informieren. Die Website bietet weiterhin
Informationen zum Thema Koexistenz und zum Rechtsrahmen
des Anbauprogramms.
Sonderdruck "mais" 1+2/2005 - Koexistenz von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais
PDF, deutsch, 387KB
Sonderdruck "mais" 01/2005 - Koexistenz von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais
PDF, deutsch, 476KB
Hintergrunddokumentation des InnoPlanta e.V. vom 24.11.2005
Erkenntnisse aus dem Erprobungsanbau 2004 – Koexistenz
von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais
PDF,
deutsch, 115KB
PDF, englisch, 112KB
Pressemitteilung der Märkischen Kraftfutter GmbH und
der Monsanto Agrar Deutschland GmbH vom 14.01.2005
Privater Agrarhandel setzt Zeichen bei der Koexistenzsicherung
PDF, deutsch, 309KB
Pressemitteilung des InnoPlanta e.V. vom 14.01.2005
Anbau von gentechnisch verändertem Mais im Jahr 2005:
Koexistenz ist machbar
PDF, deutsch, 33KB
Pressemitteilung des Landes Sachsen-Anhalt und des InnoPlanta
e.V. vom 24.11.2004
Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais zeigt:
Koexistenz ist machbar
PDF, deutsch, 94KB
PDF, englisch, 93KB
Pressemitteilung des InnoPlanta e.V. vom 03.11.2004
Künast erkennt Erprobungsanbau an
PDF, deutsch, 36KB
Pressemitteilung des InnoPlanta e.V. vom 08.10.2004
Erprobungsanbau mit Bt-Mais: Erste Erntephase ist abgeschlossen
PDF,
deutsch, 40KB
Pressemitteilung des InnoPlanta e.V. vom 25.08.2004
Erprobungsanbau mit Bt-Mais läuft planmäßig
PDF,
deutsch, 36KB
Pressemitteilung des InnoPlanta e.V. vom 09.06.2004
Positive Resonanz auf das Service-Telefon für den Erprobungsanbau
PDF,
deutsch, 36KB
Pressemitteilung des InnoPlanta e.V. vom 26.05.2004
Landwirte und Verbraucher informieren sich über Erprobungsanbau
PDF,
deutsch, 36KB
Pressemitteilung des InnoPlanta e.V. vom 19.05.2004
Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais ist
transparent
PDF,
deutsch, 40KB
Pressemitteilung von PG Economics zum Graham Brookes Report
vom 16.05.2004
Koexistenz von GV und Nicht-GV-Agrarpflanzen
PDF,
deutsch, 54KB
Pressemitteilung der Monsanto Agrar Deutschland GmbH vom
05.05.2004
GENTECHNISCH VERÄNDERTER MAIS VON MONSANTO IM ERPROBUNGSANBAU
IN DEUTSCHLAND
PDF,
deutsch, 22KB
Pressemitteilung der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie
vom 10.10.2003
Koexistenz – das Miteinander verschiedener Anbauformen
in der landwirtschaftlichen Praxis
PDF,
deutsch, 84KB
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